Anonymisiert

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Im hiesigen Land gilt neben dem Besatzungsrecht die Haager Landkriegsordnung, doch wer kennt schon die Haager Landkriegsordnung. Muss man die kennen?


Müssen nicht. Es wäre aber besser, wenn man sie kennt.

Sie werden gleich sehen, wie wichtig es ist, die Haager Landkriegsordnung zu kennen, denn laut dieser kann nämlich ein jeder Geld (und zwar nicht wenig) nach Artikel 7 beantragen.

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Was die Person auf diesem Foto macht, sollte man besser lassen. Wir empfehlen dringend, diesen Artikel bis zum Schluss zu lesen, denn was wir hier mitteilen, hat sogar uns umgehauen.

Fangen wir vorne an:

Wer arbeitslos wird, bekommt hierzulande von der Firma JobCenter zunächst das sogenannte Arbeitslosengeld Eins (Alg. I).

Wie lange man Alg. I bekommt, hängt davon ab, wie lange man vor der Arbeitslosigkeit als Arbeitnehmer beschäftigt war und wie alt man ist.

Haben Sie innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet, können Sie sechs Monate Arbeitslosengeld beziehen.

Waren Sie innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 16 Monate versicherungspflichtig beschäftigt, können Sie acht Monate Arbeitslosengeld beziehen.

Bei mindestens 20 Monaten Beschäftigung erhalten Sie zehn Monate lang Geld und nach 24 Monaten Beschäftigung kriegen Sie 12 Monate Alg. I.

Sind Sie jünger als 50, bekommen Sie höchstens zwölf Monate lang Arbeitslosengeld.

Sind Sie 50 Jahre alt oder älter, können Sie bis zu 24 Monate lang Arbeitslosengeld bekommen.

Mit anderen Worten: Auch wenn Sie Ihr ganzes Leben lang geschuftet haben, fallen Sie spätestens nach 2 Jahren in das sogenannte “Hartz IV” (Arbeitslosengeld Zwei / Alg. II).

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Der aktuelle Alg. II-Regelsatz (2015) beträgt 399 Euro.

Tatsächlich steht jedem Alg. I und Alg. II-Leistungsberechtigten viel mehr zu, denn die Sache ist nämlich die:

Die Firma Bundestag (mit all ihren Unterfirmen) verwaltet im Auftrag der Alliierten bis zum Zustandekommen eines Friedensvertrags die staatenlosen Bewohner des hiesigen Landes.

Bis zum heutigen Tag gilt hierzulande das Besatzungsrecht: Der Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen bleibt unverändert in Kraft.

In diesem Vertrag heißt es in Artikel 2, Absatz 1:

Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.

Somit greift, da bis heute kein Friedensvertrag geschlossen wurde, die Haager Landkriegsordnung.

Besonders interessant ist hier der Artikel 7 der Haager Landkriegsordnung, in Verbindung mit Artikel 3 der Genfer Konvention.

Die Haager Landkriegsordnung schreibt im Artikel 7 folgendes vor:

Die Regierung, in deren Gewalt sich die Kriegsgefangenen befinden, hat für ihren Unterhalt zu sorgen.

In Ermangelung einer besonderen Verständigung zwischen den Kriegführenden sind die Kriegsgefangenen in Beziehung auf Nahrung, Unterkunft und Kleidung auf demselben Fuße zu behandeln wie die Truppen der Regierung, die sie gefangen genommen hat.

Da die Alliierten eine Verwaltung geschaffen haben, um den Boden und die Menschen des hiesigen Landes weiter verwalten zu lassen, hat der eingesetzte Verwaltungsusupator für den Unterhalt der Menschen zu sorgen.

Das heißt, dass die Firma Bundestag (mit all ihren Unterfirmen) die Menschen im Kriegsgefangenenlager Deutschland so zu unterhalten hat, wie die eigenen Truppen.

Nach der niedrigsten Besoldungsstufe der Bundeswehr sind das seit ersten März 2014 derzeit

1932,21 Euro

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Das ist aber noch nicht alles.

Neben dem Grundgehalt erhalten Soldaten einen Familienzuschlag in Abhängigkeit ihrer Familienverhältnisse.

Dieser beträgt in der Stufe 1 für verheiratete Soldaten, zum Unterhalt verpflichtete geschiedenen Soldaten oder Soldaten mit zu berücksichtigenden Kindern gemäß § 40 Absatz 1 Bundesbesoldungsgesetz in der Besoldungsgruppe A 2 bis A 8

123,96 Euro

Für jedes weitere berücksichtigungsfähige Kind wird einheitlich für alle Besoldungsgruppen ein Betrag von 111,29 Euro, ab dem dritten Kind jeweils in Höhe von 346,75 Euro gewährt.

Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie keine leisten. Soldatinnen und Soldaten auf Zeit sind während ihrer Dienstzeit bei der Bundeswehr nicht krankenversicherungspflichtig.

Sie erhalten durch den Dienstherrn unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Diese schließt alle Leistungen ein, die zur Erhaltung oder zur Wiederherstellung der Gesundheit erforderlich sind.

All das steht auch den Kriegsgefangenen zu, denn nichts anderes sind die Menschen des hiesigen Landes nach wie vor, da bis zum heutigen Tage kein Friedensvertrag geschlossen wurde.

Wäre dem so, würde wohl kaum die Haager Landkriegsordnung noch in Kraft sein.

Das Beste zum Schluss:

Kriegsgefangene sind hierzulande nicht nur Arbeitslose, sondern auch all jene, die Arbeit haben.

Mit anderen Worten:

Was für Arbeitslose und sogenannte “Hartz IV-Empfänger gilt, gilt auch für alle anderen, ob nun arbeitslos oder nicht, denn wie heißt es noch gleich in der Haager Landkriegsordnung im Artikel 7:

Die Regierung, in deren Gewalt sich die Kriegsgefangenen befinden, hat für ihren Unterhalt zu sorgen.

Den Antrag für die Beantragung des Unterhalts können und sollten Sie bei der zuständigen Sozialbehörde der Kommune stellen.

Wir haben hier dann mal einen Musterantrag für Sie gebastelt, den Sie dafür nutzen können:

Musterantrag auf Unterhalt
nach Haager Landkriegsordnung Artikel 7


Komplette Haager Landkriegsordnung

Quelle: Betrifft jede und jeden: Wenn die Deutschen wüssten, was ihnen so alles zusteht…