Anonymisiert

FSK 18
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Bundesgesetzblatt-Personalausweis-für-staatenlose.png

Bitte was??? Schaut selbst im Bundesanzeiger es stimmt: Bundesgesetzblatt

Ähm ... ka was ich noch sagen soll ... ich bin baff ...

Bin grad dabei meinen Antrag zum Heimatschein zu machen!! bzw Staatsangehörigkeitsausweis
 
Mein Voriger Beitrag ist Völlig Falsch!!!! Danke #JaninaReinig

bgbl_220476.jpg

Deutschland:

1. Art. 23 wird ohne Einschränkungen nur auf staatenlose Personen angewandt, die zugleich Flüchtlinge im Sinne der Konvention vom 28. Juli 1951 über den Status von Flüchtlingen und des Protokolls vom 31. Jänner 1967 über den Status von Flüchtlingen sind, darüber hinaus aber nur im Ausmaß der staatlichen Vorschriften.

2. Art. 27 wird nicht angewandt.

Damit ist es eindeutig klar das niemand Staatenlos ist im gegenteil das RuStAG von 1913 ist im Vollem Umfang in Kraft,
die Staatsangehörigkeit wird durch die Bundesstaaten abgeleitet!
 
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Lese das so oft, die raffen es nicht das es nicht angewendet wird!!
 
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