Anonymisiert

FSK 18
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Sie werden als Reichsdeppen betitelt, als ewig Gestrige oder auch, wie kann es anders sein, als Nazis. So einfach ist es, seine Mitmenschen zu diffamieren, auch wenn diese nichts anderes im Sinn haben, als Klarheit zu schaffen, was eigentlich Sache der Juristen wäre, vor allem der Staats- und Völkerrechtler, die auch Organe der Rechtspflege genannt werden. Die Aktivitäten dieser Fachleute halten sich bedauerlicherweise in Grenzen, es lebt sich ja auch nicht schlecht.

Vor allem geht es dabei um die SHAEF-Gesetze, da hierdurch gravierende Einschnitte, vor allem in die Eigentumsrechte vorgenommen wurden. Aber der Reihe nach!

Hier ist zunächst der sogenannte Überleitungsvertrag von 1954 zu nennen oder anders ausgedrückt: „Der Vertag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen“ (BGBl. II S. 405), der in seinem Artikel Zwei folgenden Wortlaut beinhaltet:
(1) Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.
Das ist deutlich, besonderes Augenmerk sollte man auf die Worte „Alle“ und „gesetzgeberische“ legen. Somit sollte klar sein, dass zu diesem Zeitpunkt auch die SHAEF- Gesetze voll gültig waren.

Machen wir einen Sprung in das Jahr 1990. Hier lesen wir im (BGBl. II S. 1386/1387) folgendes:
Bekanntmachung der Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (in der geänderten Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der geänderten Fassung)
Unter der Ziffer Drei lesen wir:
3. Folgende Bestimmungen des Überleitungsvertrags (siehe oben) bleiben jedoch in Kraft:

Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 bis » . . . Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern« sowie Absätze 3, 4 und 5

Artikel 2 Absatz 1 Artikel 3 Absätze 2 und 3 Artikel 5 Absätze 1 und 3 Artikel 7 Absatz 1 Artikel 8
Unter Anderem finden wir hier auch den oben genannten Artikel Zwei, Absatz Eins, der von jedermann leicht erkennbar im Wortlaut übernommen wurde. Bei der sogenannten Wiedervereinigung hat sich also nichts verändert. Im Übrigen wurde dies im Jahre 2004 vom Bundesministerium der Justiz sogar bestätigt!

Ein weiteres Argument der Realitätsleugner ist der Hinweis, das SHAEF (Supreme Headquarters, Allied Expeditionary Force) wurde bereits am 14. Juli 1945 aufgelöst. Das ist korrekt, allerdings ist bereits dem Titel zu entnehmen, dass es sich hierbei um ein Hauptquartier handelte, nicht um die Gesetze selbst. Eine Parallele dazu finden wir beimParlamentarischen Rat, nach der Niederschrift des Grundgesetzes. Auch der Parlamentarische Rat wurde nach getaner Arbeit am 14. August 1949 aufgelöst. Ist das Grundgesetz deswegen ungültig?

Ihr

Horst Wüsten

Sollte es unter der werten Leserschaft jemanden geben, der die Ungültigkeit der SHAEF- Gesetze eindeutig belegen kann, lasse ich mich gerne eines Besseren belehren.

Quelle: Militärgesetzgebung der Alliierten: gültig oder nicht?
 
Nice
 
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