Info BGH räumt Wechselmodell rechtlichen Vorrang ein

Neelixya

FSK 18
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IM ZWEIFEL FÜR DIE DOPPELRESIDENZ
Streit zwischen den Eltern ist kein Grund, ein #Wechselmodell abzulehnen


In seiner Entscheidung XII ZB 601/15 stellte der #Bundesgerichtshof ( BGH) heraus,
dass das Wechselmodell (#Doppelresidenz) bevorzugt anzuordnen ist,
sofern sich kein deutlicher Vorteil für das #Residenzmodell ergeben sollte.

Hierauf weist das Bündnis doppelresidenz.org hin,
dessen Sprecher Markus Witt in einer ausführlichen rechtlichen und wissenschaftlichen Analyse herausgearbeitet hat,
dass vor allem bei der häufig noch schwierigen Frage,
was in Fällen von Streit gerichtlich angeordnet werden kann,
zu einer eindeutigen Aussage kommt:
Im Falle von Streit zwischen den Eltern ist der Doppelresidenz
schon allein aus Gründen des Kindeswohles ein deutlicher Vorrang einzuräumen.
Die bisherige gegenteilige, juristische, Meinung, wurde durch umfangreiche wissenschaftliche Erkenntnisse widerlegt.

Diese rechtliche Analyse wird ergänzt durch umfangreiche Hinweise und Fakten nicht nur für die rechtliche Praxis.
  • Wie können Eltern in schwierigen Situationen kommunizieren?
  • Was für Folgen hat es, wenn sich ein Elternteil der Kommunikation und Kooperation verweigert?
  • Welche Anforderung stellt der Gesetzgeber bereits heute an getrennte Eltern zum Wohle ihrer Kinder
    und nicht zuletzt
  • Welche Argumente sprechen für das Residenzmodell und welche für die Doppelresidenz.
Gerade dieser Vergleich zwischen den verschiedenen Betreuungsmodellen
ist eine der zentralen Forderungen der BGH-Entscheidung.
Bisher waren viele gerichtliche Entscheidungen von unbelegten Annahmen und Vermutungen geprägt,
die im Laufe der Zeit wissenschaftlich widerlegt wurden.
Die in der Analyse vorgenommene Gegenüberstellung belegbarer Fakten
zu den Betreuungsmodellen ermöglicht es, tatsächliche Erkenntnisse auf den Einzelfall anzuwenden.

Neben der Hoffnung,
dass zukünftige familiengerichtliche Entscheidung aufgrund der vorliegenden Fakten
besser als bisher am Wohlergehen der Kinder orientiert sein werden bleibt auch die Forderung an die Politik,
endlich ein zeitgemäßes Familienrecht zu schaffen.
Hierzu hatten namhafte Wissenschaftler,
Professionen und VerbandsvertreterInnen die politisch Verantwortlichen
im November 2017 in einer gemeinsamen Erklärung aufgefordert,
ein zeitgemäßes Familienrecht mit dem Leitbild der Doppelresidenz zu schaffen.
Der vorliegende Koalitionsvertrag greift dies bisher jedoch nicht auf.

Quelle: BGH räumt Wechselmodell rechtlichen Vorrang ein